CONZE Rechtsanwälte
Baurecht
Neustrelitz . Neubrandenburg . Berlin

Baurecht

Christoph Conze . Rechtsanwalt . Fachanwalt . Mediator

Die Bearbeitung baurechtlicher Mandate bildet den Schwerpunkt der Berliner Kanzlei.

Im Bereich des privaten Baurechts und des Architektenrecht steht Rechtsanwalt Conze als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, im Bereich des öffentlichen Baurechts Herr Rechtsanwalt von der Wense  als Fachanwalt für Verwaltungsrecht zur Verfügung. Es können so beide Bereiche des Baurechts für den Mandanten abgedeckt werden.

Das Baurecht ist geprägt von den Interessen des Bauherrn, möglichst schnell eine mangelfreie Leistung zu erhalten und dem Interesse des Bauunternehmers, für seine Leistung eine angemessene Vergütung zu erhalten. 

Aus dieser unterschiedlichen Interessenlage resultiert eine große Palette möglicher Konflikte, welche einzeln oder in Gruppen geeignet sind, dass vernünftige und zielgerichtete Miteinander zu gefährden. Aufgabe des Juristen muss es sein, die Konflikte und ihre Ursachen möglichst schnell zu erkennen. 

Erst das Verstehen der Ursachen ermöglicht es, im Interesse der Partei eine Lösung zu finden. Erst das Verstehen ermöglicht es, den Konflikt nicht weiter zu verschärfen. 

Es gilt weiter, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dieses mindert zwar im Einzelfall den Ertrag des Anwalts. Andererseits führt jede gerichtliche Auseinandersetzung zwangsläufig zu einer Verzögerung der Konfliktlösung, zum Teil über Jahre. Dieses ist regelmäßig nicht im Inter-   
esse der Partei. 

Dem Mandanten sind die rechtlichen Hintergründe zu erläutern, damit er selbst in die Lage versetzt wird, seine Lage einzuschätzen und die Folgen seines Handelns zu beurteilen. 

Auch die rechtlichen (prozessualen) Mittel sind zu erörtern, da unterschiedliche Wege zwangsläufig zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. So hat es regelmäßig einen erheblichen zeitlichen Vorteil, hinsichtlich behaupteter oder bestehender Mängel ein Privatgutachten in Auftrag zu geben anstelle bei Gericht ein selbständiges Beweisverfahren zu betreiben. 

In der außergerichtlichen Auseinandersetzung kann die Einschaltung eines Anwaltes dazu führen, dass sich auch die Gegenseite anwaltlich beraten lässt und so eine Konfliktlösung erreicht werden kann. 

 

Der Bauunternehmer

Der Unternehmer steht regelmäßig in der Pflicht, mit der vereinbarten Vergütung eine mangelfreie Leistung zu erbringen. Die Kalkulation beinhaltet meist Aufwendungen für die Mängelbeseitigung (nobody is perfect!), Wettereinflüsse, unerwartete Lieferschwierigkeiten, Anwaltskosten etc. nicht.

Geänderte oder zusätzliche Leistungen beschwören die Auseinandersetzung über Mehrkosten herauf, Nachträge werden nicht beauftragt oder der Höhe nach bestätigt, dieses verzögert wiederum deren Vergütung usw. 

Der Bauherr verzögert oder verweigert die Abnahme, Vorleistungen des Unternehmers sind nicht abgesichert - kurz, eine Vielzahl von Risiken tun sich während der Bauzeit auf. 

Nach unserer Auffassung ist eine baubegleitende anwaltliche Beratung des Unternehmers eine Möglichkeit, die Zahl der Konflikte einzudämmen und die auftretenden Risiken zu begrenzen. Durch eine zeitnahe, schnelle und lösungsorientierte Beratung wollen wir erreichen, ein für den Unternehmer gutes wirtschaftliches Ergebnis zu erreichen. 

Natürlich ist es nicht vertretbar, jede Baustelle anwaltlich intensiv zu begleiten. Das ist auch nicht nötig. Sinnvoll ist es allerdings, dem Unternehmer zur Seite und jederzeit zur Verfügung zu stehen. In einem Zweifelsfalle soll so die Möglichkeit gegeben werden, sich schnell einen Überblick über die rechtliche Situation zu schaffen und das weitere handeln danach auszurichten. 

Durch die Vereinbarung einer zeitbezogenen Vergütung für die Beratungs-tätigkeit schaffen wir eine kalkulierbare Grundlage für unsere Mandanten. Sie können sich so durchaus auch mal eine „kleine Frage zwischendurch“ leisten ohne Angst haben zu müssen, von den Anwaltskosten erschlagen zu werden.

Fragen Sie uns, probieren Sie unsere Leistung aus, Sie werden es nicht bereuen! 

 

Der private Bauherr

Der private Bauherr errichtet regelmäßig nur einmal in seinem Leben ein Eigenheim. Er geht dafür eine erheblich finanzielle Verpflichtung ein und möchte deshalb auch ein entsprechendes mangelfreies Bauwerk haben.   
Das ist sein gutes Recht! 

Naturgemäß fällt einem Bauherrn während der Bauausführung das eine oder andere ein, was er oder sein Architekt bei der Planung übersehen hat. Auch neue Ideen entstehen, wenn aus dem abstrakten Plan ein reales Bauwerk wird. Der private Bauherr ist regelmäßig sehr an seinem Bauwerk interessiert, er entdeckt schnell die offensichtlichen Fehler des Unternehmers.

Anders ist es meist mit den nicht so offenkundigen Mängeln. Kommt es während oder nach der Bauausführung zwischen dem Bauherrn und dem Unternehmer zu Meinungsverschiedenheiten, so ist der private Bauherr in seinem Verhalten meist ungeübt, er fühlt sich dem Unternehmer schnell unterlegen, da dieser aus seiner beruflichen Erfahrung heraus leichter mit Konflikten umgehen kann. Wir raten deshalb privaten Bauherren, von vorneherein eine anwaltliche Begleitung des Bauvorhabens anzustreben. 

Die sichere und baukundige Beratung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beseitigt Unsicherheiten schon ab dem Planungsstadium. 
Sie gibt dem Bauherrn Sicherheit bei Vertragsabschluss und im Umgang mit den ausführenden Firmen, insbesondere, wenn sich schon während der Ausführung erhebliche Baumängel zeigen. Bei der Abnahme und der Rechnungsprüfung wird dem Unternehmer deutlich gemacht, dass der Bauherr eine fairer und kein unsicherer Partner ist. Nach der Ausführung und während der Gewährleistungszeit können Konflikte durch die anwaltliche Beratung vermieden oder zumindest in den richtigen Bahnen gehalten und gelöst werden. 

Natürlich ist eine solche Beratung nicht umsonst. Die anfallenden Kosten stehen jedoch regelmäßig in einem gesunden Verhältnis zu bestehenden Risiken und den möglichen Schäden. Wir bieten Ihnen unsere Leistung auf der Basis einer zeitbasierenden Honorarvereinbarung an, welche Sie zu keiner Leistung verpflichtet, wenn Sie das Bauvorhaben ohne Konflikte mit den ausführenden Firmen abwickeln können, Ihnen aber Sicherheit und frühe und schnelle Hilfe gewährt, soweit Sie dieses für erforderlich halten. Sprechen Sie mit uns, probieren Sie unsere Leistung aus, Sie werden es nicht bereuen! 

 

Berlin . Oranienburger Str. 39 . Tel. +49 (0) 30 24342520 
Neustrelitz . Seestr. 1 . Tel. +49 (0) 3981 214900
Neubrandenburg . Friedrich-Engels-Ring 48 . 
Tel. +49 (0) 395 37997677 

Kanzlei@Conze.de . www.conze-rechsanwaelte.de 

Bürozeiten 
Montag bis Donnerstag 09.00 bis 18.00 Uhr . Freitag 09.00 bis 16.00 Uhr Termine nach Vereinbarung

 

 

 

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